nebenberufliche Tanzpädagogik-Ausbildung an einer
staatlich anerkannten, berufsbildenden Ergänzungsschule nach § 118 Abs. 1 SchulG NRW
Ausbildung zur Tanzpädagogin /zum Tanzpädagogen
- nebenberuflich
- 1 Jahr (13 Wochenenden)
- staatlich anerkannte Lehrpläne und Prüfungsordnungen gemäß § 118 Abs. 1 Ziffer 1 SchulG NRW
- unabhängige Prüfungskommission
Das Tanzzentrum NRW bietet eine interdisziplinäre Berufsausbildung mit tanzpraktischen, methodischen, musikalischen und wissenschaftlichen Fächern. Ziel ist es, ein solides tanzpädagogisches Fundament zu legen worauf auf vielseitige Weise aufgebaut werden kann.
Rechtliche Informationen
- Das Tanzzentrum NRW wurde von der Bezirksregierung Detmold als berufsbildende Ergänzungsschule nach § 118 I SchulG NRW anerkannt.
- Die Lehrpläne und Prüfungsordnungen wurden demnach gemäß § 118 Abs. 1 Ziffer 1 SchulG NRW anerkannt und das besondere pädagogische Interesse an der vermittelten Ausbildung nach § 118 Abs. 1 Ziffer 2 SchulG dauerhaft bestätigt.
- Das Tanzzentrum NRW hat das Recht nach § 118 Abs. 1 S. 2 und 3 SchulG, nach einer staatlich genehmigten Ordnung Prüfungen und eigene Abschlüsse zu vergeben, die es an öffentlichen Schulen nicht gibt.
Workshop-Rabatt
Während ihres Ausbildungsjahres erhalten Auszubildende des Tanzzentrums NRW Rabatt auf ausgewählte Workshops des TZ NRW.
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung zum Tanzpädagogen wird an zwölf Wochenenden sowie mindestens einem Intensivwochenende innerhalb eines Jahres absolviert. Die Intensivwochenenden richten sich nach dem jeweils gewählten Schwerpunkt. Selbstverständlich ist es auch möglich, mehrere Schwerpunkte zu wählen. Zur Auswahl stehen:
- Klassischen Tanz
- Modern Dance
- Jazzdance
2024/ 2025
Der nächste Ausbildungsjahrgang beginnt im Oktober 2024.
Bewerbungen sind bis zum 21.9.24 möglich.
Weitere Infos:
Empfehlenswerte externe Fortbildungen:
Gina Workshops
In halbjährlich wechselnden Programmen bietet Gina Workshops ein vielseitiges Fortbildungs-Angebot
https://ginaworkshops.com/workshops_weiterbildungen/